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Energieausweis (für Wohngebäude)
Mit Inkrafftreten der EnEV 2014 seit dem 01.05.2014 sind Energieausweise für Wohngebäude bei Verkauf und Vermietung registrierungspflichtig. Diese gesetzliche Verschärfung soll die Erstellung von Energieausweisen stärker kontrollieren. Öffentliche Inserate dürfen nicht mehr ohne die energetischen Kenndaten der Energieausweise veröffentlicht werden. Und bereits bei der Objektbegehung muss der Energieausweis vorgelegt werden.
Energieausweise für Wohngebäude erhalten zukünftig auch eine energetische Effizienzeinstufung, wie man sie von Elektrogeräten schon seit langem kennt. Die Einstufungen A+ bis H werden zusätzlich zum Energiekennwert im Farbtacho des Energieausweises angegeben.
Unsere Leistungen
Verbrauchsausweis
- Prüfung auf Plausibilität der Verbrauchswerte
- Erstellung des Verbrauchsausweises mittels vom Eigentümer zusammengefasster Daten
- Erstellung des Energieverbrauchsausweises gemäß der gesetzlichen Vorlage
- Erarbeitung einer Einzelmodernisierungs-Empfehlungen
Bedarfsausweis
- Ermittlung der Gebäudedaten, wenn gewünscht in Verbindung mit einem Ortstermin und vorhandenen Bauunterlagen
- Detaillierte Berechnung der Hüllflächen und energetische Bilanzierung nach den vorgegebenen Normen
- Erstellung des Energiebedarfsausweises gemäß der gesetzlichen Vorlage
- Erarbeitung einer Einzelmodernisierungs-Empfehlungen
Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis?
Allgemein besteht zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis Wahlfreiheit. Einzige Ausnahme sind nach wie vor Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, die vor dem 01.11.1977 erbaut und seither nicht umfassend modernisiert wurden. Hier ist ausschließlich ein Bedarfsausweis zu erstellen. Dies trifft auf mehr als die Hälfte des Immobilienbestandes in Deutschland zu.
Der Energiebedarfsausweis ist jedoch grundsätzlich zu empfehlen. Im Gegensatz zum Energieverbrauchsausweis, bei dem lediglich die Wärmeverbrauchsdaten der letzten 3 Jahre zusammen getragen und nur das subjektive Nutzverhalten dargestellt wird, erfolgt beim Energiebedarfsausweis eine objektive Bewertung der energetischen Qualität der Gebäudehülle in Verbindung mit der Gebäudetechnik auf Basis eines genormten Nutzerverhaltens. Der sich daraus errechnete Energiebedarf stellt den eigentlichen rechnerischen energetischen Wert der Immobilie dar. Die daraus abgeleiteten Modernisierungsempfehlungen sind daher sehr viel konkreter und in Verbindung mit einer Energieberatung Grundlage einer sinnvollen und meist auch förderfähigen Gesamt- bzw. Einzelsanierung unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit.
Was ist die ENEV?
Die EnEV (Energie-Einspar-Verordnung) ist eine Verordnung vom Februar 2002. Die letzte Aktualisierung ist am 01.05.2014 mit der ENEV 2014 in Kraft getreten. Sie vereint die veralteten Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnungen und verfolgt das energiepolitische Ziel einer langfristigen Minimierung des Energieverbrauchs in gewerblichen Gebäuden.
Die EnEV soll Unternehmen in die Pflicht nehmen, Industrie- und Gewerbebauten energieeffizient zu gestalten, damit diese langfristig den Klimaschutz-Anforderungen gerecht und Energiekosten nachhaltig reduziert werden.
Der Niedrigenergiehausstandard wird bei neu erstellten Objekten verbindlich vorgeschrieben. Die Verordnung gilt in Deutschland für Gebäude mit normalen und niedrigen Innentemperaturen einschließlich ihrer Raumluft-, heizungstechnischen und zur Trinkwarmwasserbereitung dienenden Anlagen.
Aus der Verordnung ist im Laufe der Zeit eine ökonomische Notwendigkeit geworden, um die stetig ansteigenden Energiekosten zu kompensieren. Die Regierung unterstützt Eigentümer von Immobilien bei der Einhaltung dieser Verordnung durch verschiedenste Förderprogramme.
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